hier beantworten wir häufig gestellte Fragen

 

Wie melde ich mich zur Behandlung an? Geht es auch außerhalb der Rezeptionszeiten?
Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie gerne zurück.

Praxis Magstadt
Die Rezeption ist täglich von 9 – 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 
16 – 19 Uhr besetzt.

Praxis Salzstetten

Ab Juni 2024 ist die Rezeption am Montag, Dienstag und Freitag von 8 – 12 Uhr besetzt.



Was sollte ich zu meinem ersten Termin mitbringen?
Bitte die Versichertenkarte, das Rezept, ein Handtuch und bequeme Kleidung mitbringen.


Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Wie kann ich absagen?
Wir arbeiten als Bestellpraxis und halten Ihre Behandlungszeit für Sie frei. Selbstverständlich kann jeder Termin 24 Stunden vorher (bitte ausschließlich telefonisch) abgesagt werden. Sollte eine Absage nicht zeitgerecht erfolgen und wir es nicht mehr schaffen die entstandene Lücke neu zu belegen, müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen. Diese orientiert sich an der geplanten Zeit, die der Termin belegt hatte und liegt zwischen 20  50 €.


Wie lange dauert eine physiotherapeutische Behandlung und was beinhaltet sie?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine Behandlungszeit von 15 Minuten. Wir nehmen uns pro  Behandlung 20 Minuten Zeit, um das Ergebnis und die Qualität der Therapie sicherzustellen. Pro Rezept schenken wir Ihnen mindestens 30 Minuten unserer Zeit  ein besonderer Service unserer Physiopraxis. Zur Behandlung gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Räume, die Dokumentation der Behandlung, die Rezeptpflege und die Vereinbarung aller Termine. Um mehr Zeit für Behandlungen zu gewährleisten, unterstützen die Kolleginnen an der Rezeption bei der Terminplanung.


Wie oft wechselt während einer Behandlungssequenz der behandelnde Therapeut ?

In einer Behandlungssequenz (innerhalb eines Rezeptes) bemühen wir uns, dass Sie nicht von mehr als zwei Therapeuten behandelt werden. Sollten Sie mit mehreren Rezepten kommen und zeitlich sehr eingeschränkt sein, kann es passieren, dass wir von dieser Praxislinie abweichen müssen. Der Austausch zwischen den behandelnden Therapeuten ist immer gewährleistet.


Wie wird die Richtigkeit meines Rezeptes überprüft und was passiert bei Unstimmigkeiten?

Das Bundessozialgericht hat verfügt, dass wir dafür verantwortlich sind, die Rezepte auf Richtigkeit zu prüfen. Sollten wir auf Unstimmigkeiten stoßen, müssen wir Ihnen das Rezept zur Abänderung durch den verordnenden Arzt wieder mitgeben. Diese Änderungen müssen mit Unterschrift des Arztes und Änderungsdatum versehen werden und sollten schnellstmöglich erfolgen, da wir Ihnen sonst die Kosten für die Behandlungen privat in Rechnung stellen müssen. 


Wie lange ist mein Rezept gültig?

Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen bei gesetzlichen Krankenkassen und 14 Tagen bei BG Verordnungen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Sollte dies nicht klappen, muss es vor dem ersten Behandlungstermin beim verordnenden Arzt nochmals abgeändert werden. Danach haben wir drei Monate (BG acht Wochen) Zeit die Behandlungen durchzuführen. Bei einer längeren Unterbrechung müssen wir das Rezept vorzeitig mit den bis dahin absolvierten Behandlungen abrechnen. 


Wie wird die Rezeptgebühr berechnet?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € + 10 % des Rezeptwertes.


Brauche ich für Osteopathie auch ein Rezept?

Für alle Privatzahlerleistungen wird kein Rezept benötigt. Um eine anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse zu erhalten, möchte diese ein Privatrezept mit einer Empfehlung zur osteopathischen Behandlung von einem Arzt. Dieses und die Rechnung von uns reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein und bekommen anteilig (bei jeder Krankenkasse anders geregelt) die Kosten wieder erstatten.